Andere Länder, andere Sitten ....

Sonntag, 18.03.2018

Einwanderung, Akklimatisierung, Integration

Da ich beruflich sehr oft in Migrationen eingebunden war, werde ich nun versuchen, meine Erfahrungen hieraus zu nutzen, um mich so gut wie möglich zu integrieren. Aus diesem Grund habe ich mir mal so angeschaut, wie das Leben in der Schweiz denn so geregelt ist. 

Anglerlatein

Verboten ist es im Kanton Zürich, gefangene Fische, deren Grösse über dem Mindestmass liegt, wieder in die Freiheit zu entlassen. 2013 sorgten drei Hobbyfischer am Greifensee mit einem 1 Meter 20 langen Hecht für Schlagzeilen.

Meersäuli

Am 01. September 2008 trat in der Schweiz eine neue Tierschutzverordnung in Kraft, wonach es illegal ist, gesellig lebende Tiere einzeln zu halten. Marktlücke entdeckt - es gibt mittlerweile Agenturen für Leihmeerschweinchen. Dasselbe gilt übrigens für Wellensittiche, Goldfische oder Pferde.

Hunde

Der Verzehr von Hunden ist für den Eigengebrauch erlaubt. Lädt man aber eine ausserhalb des eigenen Haushalts lebende Person zum Essen ein, verstösst man damit gegen das Gesetz. 🙁

Wäsche aufhängen

Es ist verboten, Sonntags draußen Wäsche aufzuhängen. Die wohl bünzligste Regel der Schweiz. Rasenmähen, Handwerksarbeiten und eigentlich sowieso fast alles ist sonntags übrigens auch verboten.

High heels

Laut den kommunalen Polizei- und Gemeindeverordnungen ist das Tragen von High Heels während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr verboten. Dumm nur, wenn man dann erst vom Ausgang nach Hause kommt.

Selbstverständlich werde ich auch diese Sammlung fortlaufend aktualisieren.